Muster 73:  Beschluss über die vereinfachte Herabsetzung des Stammkapitals mit gleichzeitiger Erhöhung des Stammkapitals

Nr. … der Urkundenrolle …

Verhandelt zu Berlin am … .

Vor dem unterzeichneten Notar im Bezirke des Kammergerichts Berlin,

,

mit dem Amtssitz in Berlin

erschienen heute:

1. …,

2. … .

Die Erschienenen sind dem Notar persönlich bekannt. Sie bestätigten nach Erläuterung der Vorschrift des § 3 Abs. 1 Nr. 7 BeurkG durch den beurkundenden Notar, dass der beurkundende Notar nicht vorbefasst im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 7 BeurkG ist.

Die Erschienenen erklärten:

Wir sind alleinige Gesellschafter der … GmbH mit voll eingezahlten Geschäftsanteilen von jeweils 25.000  (Nr. … und Nr. …) und wollen eine Gesellschafterversammlung abhalten. Wir verzichten auf Fristen und Formen für die Einberufung dieser Gesellschafterversammlung und beschließen:

1. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr … wird festgestellt. Danach besteht kein Gewinnvortrag. Die Kapital- und Gewinnrücklagen, die über 2.500  hinausgehen, sind aufgelöst.

2. Das Stammkapital der Gesellschaft wird in vereinfachter Weise um 25.000  auf 25.000  herabgesetzt, und zwar zum Zwecke der Deckung von Verlusten der Gesellschaft, die nach Auflösung der Kapital- und Gewinnrücklagen, soweit sie 2.500  übersteigen, verblieben sind. Die Herabsetzung erfolgt in der Weise, dass der Nennbetrag sämtlicher Geschäftsanteile nur noch 50 % ihrer bisherigen Höhe beträgt. Die Geschäftsanteile betragen nunmehr:

12.500  … (Nr. …)

12.500  … (Nr. …)

3. Gleichzeitig wird das Stammkapital der Gesellschaft um 25.000  auf 50.000  erhöht, und zwar durch Ausgabe zweier neuer Geschäftsanteile in Höhe von je 12.500  (Nr. … und Nr. …), die zum Nennwert ausgegeben werden und am Gewinn der Gesellschaft vom … ab teilnehmen. Zur Übernahme der neuen Geschäftsanteile werden … und … zugelassen.

4. Der Gesellschaftsvertrag wird geändert in § … (Stammkapital) und lautet wie folgt:

§ … .

Sämtliche Beschlüsse wurden einstimmig gefasst.

Daraufhin erklären die Gesellschafter …, dass sie die Geschäftsanteile von je 12.500  (Nr. … und Nr. …) übernehmen. [Hinweis: für die Übernahmeerklärung ist nur die Form der notariellen Beglaubigung erforderlich; aus Kostengründen sollte die Übernahmeerklärung gesondert erfolgen.] Die Mindesteinzahlungen sind geleistet, was der beurkundende Notar bestätigt.

Das Protokoll ist den Erschienenen in Gegenwart des Notars vorgelesen, von ihnen genehmigt und eigenhändig unterschrieben worden.

…   (Unterschriften)

Berlin, den …   …, Notar L. S.