Muster 143:  Gründungsverhandlung Tochter-SE, dualistisches System

Berlin, den … UVZ-Nr. … .

Vor mir, dem unterzeichnenden Notar …, Berlin, erschienen heute Herr …, dem Notar persönlich bekannt, handelnd für die ABC AG, Berlin (HRB …) und Herr …, dem Notar persönlich bekannt, handelnd für die XYZ S. A., Paris

Die Erschienenen verneinten die Frage des Notars nach einer Vorbefassung im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 7 BeurkG.

Die Erschienenen erklären:

Wir errichten hiermit eine SE mit der Firma … SE (nachfolgend „Gesellschaft“). Sitz der Gesellschaft ist Berlin. Gründer sind die ABC AG, Berlin (HRB …) und die XYZ S. A., Paris.

Wir stellen die Satzung der Gesellschaft in der aus der Anlage zu diesem Errichtungsprotokoll ersichtlichen Fassung fest.

Von dem Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von 120.000 € übernimmt die ABC AG als Gründerin 60.000 Namensstückaktien und die XYZ S. A. als Gründerin 60.000 Inhaberstückaktien. Der Ausgabebetrag beträgt 1 € je Stückaktie. Der eingezahlte Betrag beträgt EUR 120.000.

Zu Mitgliedern des Aufsichtsorgans werden bestellt: …, … und … . Die Bestellung erfolgt bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das erste Voll- oder Rumpfgeschäftsjahr beschließt.

Zum Abschlussprüfer für das erste Voll- oder Rumpfgeschäftsjahr wird … bestellt.

Die Kosten dieser Verhandlung und ihrer Durchführung trägt die Gesellschaft.

Der Notar wies daraufhin, dass die Gesellschaft erst mit Eintragung in das Handelsregister entsteht.

Diese Niederschrift samt Anlage wurde den Erschienenen vom Notar vorgelesen, von ihnen genehmigt und wie folgt eigenhändig unterschrieben.

, Notar L. S.

Anlage

Satzung der … SE

§ 1
Firma, Sitz und Geschäftsjahr

(1) Die Gesellschaft führt die Firma

… SE

(2) Sitz der Gesellschaft ist … .

(3) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2
Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft

Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist die Verwaltung eigener Vermögenswerte aller Art. Tätigkeiten, die nach der Gewerbeordnung oder dem Kreditwesengesetz einer Erlaubnis bedürfen, sind ausgeschlossen.

§ 3
Grundkapital

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 120.000 €.

§ 4
Aktien

Das Grundkapital ist eingeteilt in 120.000 Stück nennwertlose Stückaktien. Die Aktien lauten auf den Namen.

Die Form der Aktienurkunden und Gewinnanteilscheine bestimmt der Vorstand.

Die Verbriefung mehrerer Aktien in einer Globalaktienurkunde ist zulässig. Ein Anspruch des Aktionärs auf Einzelverbriefung mehrerer von ihm gehaltener Aktien ist ausgeschlossen.

§ 5
Leitungsorgan

Das Leitungsorgan der Gesellschaft besteht aus einer oder mehreren Personen. Die Anzahl der Mitglieder des Leitungsorgans wird durch das Aufsichtsorgan bestimmt.

(2) Ist nur ein Mitglied als Leitungsorgan bestellt, so vertritt dieses die Gesellschaft allein. Sind mehrere Mitglieder als Leitungsorgan bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Mitglieder oder durch ein Mitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Das Aufsichtsorgan kann einzelnen oder mehreren Mitgliedern des Leitungsorgans Alleinvertretungsbefugnis erteilen. Das Aufsichtsorgan kann Mitglieder des Leitungsorgans ermächtigen, Rechtsgeschäfte mit sich als Vertreter Dritter abzuschließen.

§ 6
Hauptversammlung

Die Hauptversammlung kann außer an dem Sitz der Gesellschaft auch an dem Sitz einer deutschen Wertpapierbörse abgehalten werden. Die Abstimmung in der Hauptversammlung erfolgt durch Abgabe von Stimmkarten.

§ 7
Aufsichtsorgan

Die Gesellschaft hat ein Aufsichtsorgan, das aus drei Mitgliedern besteht, es sei denn das Gesetz bestimmt etwas anderes. Folgende Maßnahmen der Geschäftsführung unterliegen der Zustimmung des Aufsichtsorgans: …

§ 8
Bekanntmachungen der Gesellschaft

Sowohl Pflichtbekanntmachungen als auch freiwillige Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen nur im elektronischen Bundesanzeiger.

§ 9
Gründungskosten

Die Gründungskosten der Gesellschaft bis zu EUR … trägt die Gesellschaft.