Muster 155:  (Kurze) Satzung eingetragener Verein

Satzung

§ 1
Name und Sitz

Der Name des Vereins lautet … Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung führt er den Zusatz „e. V.“

Der Sitz des Vereins ist in … .

§ 2
Zweck, Gemeinnützigkeit

Der Zweck des Vereins ist … .

Der Satzungszweck wird verwirklicht durch folgende Maßnahmen: … .

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 3
Eintritt und Austritt von Mitgliedern

Mitglied des Vereins kann jede (volljährige natürliche) Person werden.

Der Aufnahmeantrag ist schriftlich zu stellen. Über den Antrag entscheidet der Vorstand nach freiem Ermessen. Eine Ablehnung des Antrags muss er gegenüber dem Antragsteller nicht begründen.

Der Austritt aus dem Verein ist nur zum Schluss eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten zulässig. Der Austritt ist schriftlich gegenüber einem Vorstandsmitglied zu erklären.

Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn (schuldhaft das Ansehen oder die Interessen des Vereins in schwerwiegender Weise schädigt oder mehr als drei Monate mit der Zahlung seiner Aufnahmegebühr oder seiner Mitgliedsbeiträge im Rückstand ist und trotz schriftlicher Mahnung unter Androhung des Ausschlusses die Rückstände nicht eingezahlt hat)… . Über den Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung mit einer … Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

§ 4
Mitgliedsbeiträge (Rechte und Pflichten der Mitglieder)

Jedes Mitglied hat einen im Voraus fällig werdenden (monatlichen) Mitgliedsbeitrag zu

entrichten.

Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich durch die Mitgliederversammlung festgelegt.

§ 5
Bildung Vorstand

Der Vorstand des Vereins besteht aus … .

Die Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.

Die Vorstandsmitglieder werden für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Nach Zeitablauf bleiben sie jedoch im Amt, bis wirksam ein neuer Vorstand gewählt wurde.

§ 6
Mitgliederversammlung

Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich am … statt.

Des Weiteren ist die Mitgliederversammlung zu berufen, wenn …

Die Mitgliederversammlung kann auch als virtuelle oder hybride Versammlung einberufen werden.

Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand schriftlich unter Einhaltung einer Einladungsfrist von … einberufen. Die Tagesordnung ist in der Einberufung mitzuteilen.

Versammlungsleiter ist der Vorstandsvorsitzende, im Verhinderungsfall … .

Zur Änderung der Satzung ist eine Mehrheit von …/zur Änderung des Vereinszwecks …/zur Auflösung … der abgegebenen Stimmen erforderlich.

Das Protokoll der Mitgliederversammlung ist vom … zu unterzeichnen. Im Protokoll sollen Ort und Zeit sowie das Beschlussergebnis angegeben werden.

§ 7
Auflösung des Vereins, Beendigung aus anderen Gründen, Wegfall steuerbegünstigter Zwecke

Im Falle der Auflösung des Vereins sind der Vorsitzende des Vorstands und sein Stellvertreter gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren, falls die Mitgliederversammlung keine anderen Personen beruft.

Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft, zwecks Verwendung für … (Angabe eines bestimmten gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecks).

Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend, wenn dem Verein die Rechtsfähigkeit entzogen wurde.

§ 8
Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 9
Sonstiges

Tag der Errichtung, mindestens sieben Unterschriften