An das
Amtsgericht Charlottenburg
Vereinsregister
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
VR … (neu) Z-Verein
Zum Vereinsregister des … e. V. (neu) melden wir als gemeinschaftlich vertretungsberechtigte Vorstandsmitglieder des X-Vereins e. V. (VR …) und des Y-Vereins e. V. (VR …) jeweils an:
Der X-Verein e. V. und der Y-Verein e. V. sind als übertragende Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom … und der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Mitgliederversammlungen vom … auf den neu gegründeten Z-Verein e. V., welcher hiermit zur Eintragung in das Vereinsregister angemeldet wird, im Wege der Verschmelzung zur Neugründung verschmolzen.
Zu Vorstandsmitgliedern des neu gegründeten Vereins wurden bestellt … .
Die Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemäß der festgestellten Satzung in folgender Weise: …
Die Anschrift des Z-Vereins lautet: … .
Wir erklären gemäß § 16 Abs. 2 UmwG, dass keine Klage gegen die Wirksamkeit der Verschmelzungsbeschlüsse erhoben wurde. (Alternativ: die Mitglieder beider übertragenden Vereine auf eine Klage gegen die Wirksamkeit des Beschlusses verzichtet haben).
Eine Prüfung der Verschmelzung nach § 100 UmwG haben die Mitglieder beider übertragender Vereine nicht verlangt; darüber hinaus wurde auf einen Verschmelzungsbericht verzichtet.
… (Antrag, die Verschmelzung im Vereinsregister zu vollziehen, ggfs. Registervollmachten)
Als Anlagen fügen wir dieser Anmeldung bei:
– Verschmelzungsvertrag vom … (UR Nr. … der Notarin …),
– Elektronisch beglaubigte Abschrift der Niederschrift über die Mitgliederversammlung des X-Vereins vom … (übertragender Rechtsträger zu 1),
– Elektronisch beglaubigte Abschrift der Niederschrift über die Mitgliederversammlung des Y-Vereins vom … (übertragender Rechtsträger zu 2),
– [gemeinschaftlicher Verschmelzungsbericht der Vorstände beider übertragender Vereine vom …],
– Schlussbilanz, aufgestellt auf den …,
– Verzichtserklärungen aller Vereinsmitglieder der beteiligten Vereine bezüglich einer Anfechtung der Verschmelzung (UR-Nr. … der Notarin …) –
– Notariell beglaubigte Unterschriften der anmeldenden Vorstandsmitglieder beider übertragender Vereine –