Muster 93:  Bericht der Gründer über die Gründung der Aktiengesellschaft nach § 32 AktG

Der Gründer der … AG – nachfolgend „die Gesellschaft“,

,

erstattet über den Hergang der Gründung folgenden Bericht:

1. Die Satzung wurde am … durch notarielle Urkunde UVZ-Nr. …/… des Notars … in … – nachfolgend „Gründungsurkunde“ – festgestellt.

2. Das Grundkapital beträgt 50.000 € und ist eingeteilt in 50.000 nennwertlose Stückaktien, die zu einem Betrag von jeweils 1 € ausgegeben wurden. Die Aktien lauten auf den Namen. Der Gründer der Gesellschaft hat die Aktien vollständig übernommen.

3. Der Gründer hat auf die nach der Gründungsurkunde von ihm vollständig übernommenen Kapitalanteile folgende Einzahlungen geleistet:

Zahlungseingang: … Einzahler: … Betrag: 50.000 €

Somit ist das von dem Gründer übernommene Kapital vollständig eingezahlt.

4. Der eingezahlte Betrag befindet sich auf dem Konto der Gesellschaft bei der … Bank mit der Nummer … und steht endgültig zur freien Verfügung des Vorstands. Es bestehen bis auf die Gründungskosten keine Vorbelastungen.

5. Bei der Gründung wurden keine Aktien für Rechnung eines Mitglieds des Vorstands oder des Aufsichtsrats übernommen. Kein Mitglied des Vorstands und des Aufsichtsrats hat sich einen besonderen Vorteil oder für die Gründung oder ihre Vorbereitung eine Entschädigung oder Belohnung ausbedungen (§ 32 Abs. 3 AktG).

6. Als Mitglieder des ersten Aufsichtsrats wurden im notariell beurkundeten Gründungsprotokoll bestellt:

…,

Zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats wurde …, zu dessen Stellvertreter … bestellt.

7. Der Aufsichtsrat hat durch schriftlichen Beschluss vom … im Umlaufverfahren … zum Vorstand bestellt.

8. Zum Abschlussprüfer für das erste Voll- oder Rumpfgeschäftsjahr haben die Gründer … bestellt.

9. Eine Gründungsprüfung durch Gründungsprüfer gemäß § 33 Abs. 2 AktG ist entbehrlich, weil keine der dort genannten Voraussetzungen vorliegt.

AG

Berlin, den …   …   (Unterschrift des Gründers)