InsO §§ 188, 189, 250, 251, 253 — a) Der Insolvenzplan kann vorsehen, dass die Gläubiger …
BGB § 37 — a) Dem Mitglied eines Vereins steht ein Anspruch auf Offenbarung der Namen und …
Kassel, 26. März 2010 – Der Bundesliga-Eishockeyclub „Kassel Huskies“ hat Insolvenzantrag …
- Voraussetzungen für Einstieg eines Investors damit geschaffen
Bei den Namen und Anschriften der Gesellschafter einer BGB-Gesellschaft handelt es sich um eine …
Aufklärungspflichtige Rückvergütungen liegen nur dann vor, wenn Teile der Ausgabeaufschläge oder …
Gläubiger sprechen sich einstimmig für den Insolvenzplan aus
Der unter anderem für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat …
- Gläubigerversammlung stimmt Fortführung des Geschäftsbetriebs zu
BGB § 280 Abs. 1, § 311 Abs. 2, § 241 Abs. 2 — Der Verkäufer eines Gebrauchtwagens muss …